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Auf der ca. 1500 m² großen Hundewiese im Stadtpark von Otterndorf haben Hunde freien Auslauf und können mit ihren Kumpanen rumtollen und spielen. Auf dem Gelände gibt es einige schattenspendende Bäume und eine kleine Schutzhütte.
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Öffnungszeiten
Weitere Infos
Innerhalb des Geltungsbereiches der Benutzungsordnung für die Erholungseinrichtungen der Stadt Otterndorf sind Hunde/Haustiere auf den öffentlichen Wegen und im Watt an der Leine zu führen.
Verunreinigungen durch Hunde/Haustiere sind vom verantwortlichen Führer bzw. Halter zu beseitigen. Am Grünstrand und in den Spielbereichen der Freizeitanlage ist das Mitführen von Hunden/Haustieren nicht gestattet. Davon ausgenommen sind die dafür vorgesehene und ausgeschilderte Wiese am Grünstrand sowie der eingezäunte Freilauf im Wasser- und Landschaftspark Neuseeland. Das Baden von Hunden/Haustieren in den öffentlichen Gewässern ist untersagt.
Verunreinigungen durch Hunde/Haustiere sind vom verantwortlichen Führer bzw. Halter zu beseitigen. Am Grünstrand und in den Spielbereichen der Freizeitanlage ist das Mitführen von Hunden/Haustieren nicht gestattet. Davon ausgenommen sind die dafür vorgesehene und ausgeschilderte Wiese am Grünstrand sowie der eingezäunte Freilauf im Wasser- und Landschaftspark Neuseeland. Das Baden von Hunden/Haustieren in den öffentlichen Gewässern ist untersagt.
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